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FAQs

Königstraße 80, Stuttgart

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Hausverwaltung in Zeiten von Covid-19

Während derzeit viele unter den Einschränkungen der Pandemie leiden, ist auch die Arbeit einer Hausverwaltung davon nicht ausgenommen. Zum Glück weniger stark, als bspw. bei Einzelhandel, Restaurants und Hotels, dennoch merken natürlich auch wir die Auswirkungen der Extremsituation in unserer täglichen Arbeit.

Da viele Themen und Probleme rund um die Immobilie nicht aufschiebbar sind, sind Kurzarbeit oder beschränkte Arbeits- bzw. Öffnungszeiten bei uns kein Thema. Wir bieten das kaufmännische und das technische Immobilienmanagement sowohl für Wohnimmobilien als auch für Gewerbeimmobilien als Rundum-sorglos-Paket an- folglich verlassen sich unsere Kunden darauf, dass wir auch in Zeiten einer Pandemie ein Problemlöser sind und nichts vor uns herschieben.

In unseren Räumlichkeiten versuchen wir die Kundenfrequenz so gering wie möglich zu halten und achten hierbei auf alle hygienischen Vorschriften. Es besteht Maskenpflicht in den Büroräumen und die Anordnung der Schreibtische wurde angepasst. Termine werden nach Möglichkeit digital abgehalten, selbst Begehungen und bestimmte Begutachtungen, wo möglich, werden über digitale Anwendungen mit Mietern und Handwerkern vollzogen.

Zusätzlich zu den alltäglichen Aufgaben wie Mieterbetreuung, Finanzbuchhaltung, Kontrolle technischer Anlagen, Reparaturen und Vor-Ort-Termine mit Handwerkern, ist insbesondere durch eine erhöhte Anzahl an Renovierungen, aber auch Corona-bedingte Kündigungen, Mietausfälle, Mieterlässe und Mietstundungen ein deutlicher Mehraufwand zu verzeichnen.

Zwar sind Arbeiten auf der Baustelle nach wie vor erlaubt, aber auch hier gilt natürlich ein erhöhter hygienischer Standard, was teilweise die Dauer einer Baustelle erheblich in die Länge zieht. Waren früher ggf. mehrere Arbeiter in einem Raum, so gilt mittlerweile je nach Handwerksunternehmen das strikte Arbeiten in kleinen Teams. So kann sich der Unternehmer vor einem Totalschaden schützen, sollte es aufgrund einer Infektion für alle Teammitglieder in Quarantäne gehen.

Ebenfalls erschwerend kommen Probleme bei der Materialbeschaffung hinzu. Baumärkte dürfen zwar an Gewerbetreibende noch verkaufen, allerdings nur mit aufwendiger Vorbestellung. Darüber hinaus bestehen Lieferengpässe bei bestimmten Materialien, wodurch sich ebenfalls wiederum die Baustellen verzögern. Entsprechend liegt es an uns, alle Zeitpläne der Renovierungen und Sanierungen detailliert im Auge zu halten und notfalls mit den Handwerkern zusammen nach Lösungen zu suchen.

Gerade bei den Gewerbemietern und hier insbesondere im Einzelhandel, bedeutet die Pandemie natürlich herbe Verluste bis hin zur Insolvenz. Stundungen, Ratenzahlungen und – als ultima ratio – auch Mietreduzierungen sind hier Möglichkeiten eine Lösung herbeizuführen.

Als Vertreter der Eigentümer und in ständiger Rücksprache mit diesen obliegt uns die Verhandlungen mit Mietern, die aufgrund der Pandemie Zahlungsschwierigkeiten haben. Im Dezember 2020 hatte der Bundestag dem umstrittenen Eingriff ins Gewerbemiet- und Pachtrecht zugestimmt, der Mietern Verhandlungen über eine Mietanpassung erleichtern soll. Gerade im gewerblichen Bereich sitzen Mieter und Vermieter in einem Boot, sie müssen sich über eine faire Risiko- und Lastenverteilung in der Krise einigen.

Viele Unternehmen stehen vor dem Ruin und es kann nicht im Interesse eines Eigentümers liegen, dass seine Immobilie einen Leerstand erleidet und damit nicht nur die Qualität der Mikrolage, sondern auch der Wert des Objektes allgemein sinkt. Die Schließungen betreffen nach wie vor insbesondere Hotels, Gastronomie, den Kultur- und Freizeitbereich sowie einen Großteil des Non-Food-Einzelhandels.

Die Passantenströme in den Innenstädten waren schon vor dem ersten Bund-Länder-Gipfel am 28.10.2020 im freien Fall, auf dem die Corona-Maßnahmen für November beschlossen worden waren. In der dritten Novemberwoche brach der Umsatz im Einzelhandel im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Vorjahr um knapp ein Drittel ein, wie aus Zahlen des Handelsverbands Deutschland (HDE) hervorgeht.

Es ist daher selbstverständlich unsere Pflicht in Gesprächen mit betroffenen Mietern eine geschäftlich sinnvolle Lösung zu finden, die auch die Menschlichkeit nicht außer Acht lässt. Dies zeichnet uns seit bald 100 Jahren aus und gilt in einer Krise ganz besonders.

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